Verfassungsrichter kippen Rauchverbot

Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind teilweise verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht gab den Beschwerden
zweier Kneipenwirte und eines Discotheken- betreibers statt. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch die Rauchverbote in Baden- Württemberg und Berlin wegen unzureichender Ausnahmevorschriften teilweise für verfassungswidrig. Die Richter gaben dabei zwei Wirten aus Berlin und Tübingen sowie einem Discotheken- betreiber aus Heilbronn Recht.
Die Regelungen bleiben vorerst in Kraft, bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden. Bis dahin darf in Schankkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden. Voraussetzung sei auch, dass die betroffene Kneipe "keine zubereiteten Speisen" anbietet. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt sein.
Ich persönlich finde das gelockerte Gesetzt richtig. Viele kleine Gastwirte klagten kurz nach Einführung des Nichtraucherschutz- gesetzes über einen existenzbedrohenden Rückgang der Umsätze. Dorfkneipen und Gaststätten, wo seit Jahren ein Stammtisch Skat spielt und gemeinsam gegessen hat, standen kurz vor dem Ruin.
Komisch ist es schon das solche Probleme anscheinend immer nur in Deutschland zu finden sind. In anderen europäischen Ländern ist das Nichtraucherschutzgesetz seit Jahren eingeführt und es gab nicht annähernd solchen Aufruhr wie in Deutschland.

Sind wir Deutschen wirklich so kleinlich und fühlen uns bei jeder neuen Verordnung die unseren Lebenswandel fordert und nicht unbedingt fördert auf den Schlips getreten?......Ich meine ja.

Wenn der Deutsche etwas zu meckern hat, dann tut er das auch. Wegen jedem Bisschen das er tun muß, oder was ihm verwehrt wird, fühlt er sich benachteiligt. Meisten ist es Jammern auf sehr hohem Niveau, was sich nach ein paar Wochen wieder
beruhigt.